Der Datenschutz ist ein immer wichtigeres Thema, insbesondere seit Inkrafttreten der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) in der EU am 25. Mai 2018. Seither stehen Unternehmen u.a. in der Pflicht, die Verwaltung personenbezogener Daten auf ein Minimum zu reduzieren.

Was hat es mit der Datenminimierung auf sich und was tun wir bei Breeze dafür?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die sog. Datenschutz-Grundverordnung der EU (EU-Verordnung 2016/679), kurz DSGVO, in allen 27 EU-Mitgliedstaaten und EWR-Mitgliedstaaten (einschließlich Liechtenstein, Island und Norwegen) und ist für Bürger, insbesondere aber für Unternehmen, verbindlich. Sie bietet Bürgern eine Fülle an Rechten: das Recht auf Information, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit und Widerspruch (gegen die Verarbeitung) personenbezogener Daten und stützt sich hierbei auf die 7 Grundsätze: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulichkeit sowie Rechenschaftspflicht.

In diesem Artikel geht es um den Grundsatz der Datenminimierung. Was ist dieser Grundsatz genau?

Artikel 5 DSGVO sagt: „(1) Personenbezogene Daten müssen: c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“)“. Das bedeutet im Klartext: Personenbezogene Daten müssen sparsam erhoben werden, siehe in dem Zusammenhang auch die Regelung über die Berücksichtigung der technischen Standards und technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn sie:

  • für den Zweck angemessen und
  • für den Zweck erheblich und relevant sind.

Für die ausgewählten Datenkategorien gilt:

  • Die personenbezogenen Daten sind so erhoben und verarbeitet, dass sie für den angegebenen Zweck passen, aber nicht darüber hinaus.
  • Der Verantwortliche muss sich bei der Erhebung personenbezogener Daten auf die Informationen beschränken, die für den Zweck notwendig sind.

Was tun wir bei Breeze zur Datenminimierung?

Wir bei Breeze sind DSGVO-freundlich!
Wir haben den Grundsatz der Datenminimierung schon seit Anfang an verfolgt, weil uns der Schutz der Daten unserer Nutzer am Herzen liegt und deshalb bei Breeze alle im Profil eingegebenen und mit anderen Nutzern (Mietinteressenten und Vermietern) geteilten Daten DSGVO-freundlich sind.
Als Vermieter bei Breeze hat man die volle Kontrolle über alle Daten – sowohl seiner als auch die der Mietinteressenten. Von Letzteren werden nur so viele Daten erhoben und Unterlagen verwaltet, wie für die letztendliche Vermietung notwendig.

Du möchtest mehr über das Unternehmen Breeze erfahren? Dann lies hier das exklusive Interview von den Gründern Alexander Braude & Andrey Gaweiler.

War dieser Artikel hilfreich? Passend hierzu empfehlen wir Dir auch unseren Artikel zum Mietspiegel Berlin 2023.

Weitere Artikel die Dich auch interessieren könnten:

Neugierig geworden? Entdecke jetzt mit Breeze ein komplett neues Vermieterlebnis! Lade jetzt unsere Breeze App in der Beta herunter und folge uns in den Sozialen Medien, um Teil der Breeze-Community zu werden. Wir freuen uns auf Dein Feedback zu Deiner Erfahrung. Denn, wir möchten die App nicht nur FÜR DICH sondern auch MIT DIR gestalten.

Bildquelle: iStock by Getty Images

Facebook: BreezeAI
LinkedIn: Breeze-Venture
Instagram: breeze.ai
Twitter: breeze__ai