Wie geht man bei einer Eigenbedarfskündigung vor?
Kann der Mieter Widerspruch einlegen? Und wie ist die Kündigungsfrist? Alle Infos dazu findest Du in diesem Ratgeber.
Kündigung durch den Vermieter
Das Mietrecht in Deutschland beinhaltet den Mieterschutz. Wie der Name schon sagt, schützt dieses Recht vor allem die Mieter. Im Falle einer Kündigung, müssen Mieter keine Gründe angeben, warum sie kündigen.
Ganz so einfach ist die Kündigung des Mietvertrags für den Vermieter nicht. Er muss dem Mieter nämlich begründen, dass er ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags hat, z. B. wegen Eigenbedarfs.
Das Wichtigste auf einen Blick
Wer kann Eigenbedarf anmelden?
In der Regel darf nur der Vermieter selbst oder ein naher Verwandter Eigenbedarf anmelden. In diesem Fall ist eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags möglich.
Welche Kündigungsfristen gelten beim Eigenbedarf?
Es gelten die üblichen Kündigungsfristen. Diese sind entweder im Mietvertrag festgelegt oder richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Ist ein Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung möglich?
Bis 2 Monate vor Auszugstermin bzw. Ende der Kündigungsfrist können Mieter Widerspruch einlegen.
Wann darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen?
Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist ein möglicher Fall eine ordentliche Kündigung auszusprechen, denn Eigenbedarf begründet ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietvertrags. Außerdem ist das Interesse auch begründet, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden seinen Pflichten gemäß Mietvertrag in erheblichem Maße nicht nachgekommen ist oder dem Vermieter durch Fortsetzung des Mietverhältnisses erhebliche Nachteile entstehen, die eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks verhindern.
Bei einer Eigenbedarfskündigung braucht der Vermieter die Wohnung für sich oder für nahe Angehörige. Als nahe Angehörige werden verstanden: Kinder und Stiefkinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Großeltern, Nichten und Neffen. Bei außenstehenden Angehörigen wie Ehe- und Lebenspartner, Schwiegereltern, Patenkinder, Haushaltshilfen etc., prüft ein Gericht für Mietrecht, wie nah die Beziehung zum Vermieter ist und entscheidet im Einzelfall.
Was müssen Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung beachten?
Die Eigenbedarfskündigung ist die häufigste Form der ordentlichen Kündigung. Mieter, die sich pflichtgemäß verhalten, ihre Miete pünktlich zahlen und nie in Konflikt mit dem Vermieter kommen, empfinden die Eigenbedarfskündigung oft als Ungerechtigkeit. Warum sollten sie die Wohnung räumen müssen, obwohl sie sich laut Mietvertrag nie etwas zuschulden haben kommen lassen.
Der Vermieter wiederum denkt sich, wenn er die Wohnung für sich oder Angehörige benötigt, warum sollte er dann die Wohnung nicht nutzen können, wenn sie ihm ohnehin gehört? Diese verschiedenen Sichtweisen führen oft zu Rechtsstreitigkeiten. Deshalb ist es wichtig, dass Vermieter bei Eigenbedarf bestimmte Formalitäten einhalten und Voraussetzungen erfüllen.
Wie muss die Eigenbedarfskündigung erfolgen?
Damit die Eigenbedarfskündigung wirksam wird, muss sie per Post zugestellt werden, der Grund konkret genannt werden für wen die Wohnung genutzt werden soll und warum genau zum besagten Zeitpunkt. Bei mehreren Wohnungen muss angegeben werden, warum gerade diese Wohnung genutzt werden soll. Außerdem müssen Kündigungsfrist und, falls vorhanden, die Sperrfrist eingehalten werden.
Welche Kündigungsfristen gelten?
Bei einem Mietverhältnis unter 5 Jahren beträgt die Frist 3 Monate, zwischen 5 und 8 Jahren 6 Monate und länger als 8 Jahre 9 Monate.
Wann kann Widerspruch eingelegt werden?
Widerspruch kann bis zu zwei Monaten vor Ablauf der Kündigungsfrist bzw. des Auszugstermins eingereicht werden, vorausgesetzt, die Kündigung ist aus irgendeinem Grund nicht rechtmäßig. Dies ist der Fall wenn:
- der Vermieter einen der obengenannten Formalien nicht eingehalten hat
- unzumutbare Härte vorliegt, sodass ein Auszug nicht zugemutet werden kann (z. B. wenn die gehbehinderte alte Dame in eine Wohnung im 5. Stock ohne Aufzug ziehen soll)
- der Vermieter keine natürliche, sondern eine juristische Person ist
- die Wohnung ausschließlich zu Gewerbezwecken genutzt wird (aber zulässig, wenn Teile des Wohnraums als Büro genutzt werden)
- nur eine vage und keine ernsthafte Absicht besteht, die Wohnung zu beziehen
Möchte man Widerspruch einlegen, sollte man sich vom Mieterverein oder von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen. Alternativ kann auch eine gütliche Einigung erzielt werden, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden. So kann z. B. eine Abfindung oder eine Beteiligung an den Umzugskosten verhandelt werden, wenn die Eigenbedarfskündigung angenommen wird.
Hat der Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung vor Gericht keinen Erfolg, bleibt nur die Möglichkeit einer Räumungsklage. Wird ihr stattgegeben, erfolgt die Räumung der Wohnung durch Zwangsvollstreckung eines Gerichtsvollziehers.
Wo regelt das Mietrecht die Eigenbedarfskündigung?
Die Eigenbedarfskündigung ist in § 573 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. § 574 regelt den Widerspruch.
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Quelle: www.mietrecht.com
Bildquelle: Pexels
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